Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei beraten wir sowohl Verbraucher, Unternehmen als auch Konzerne in den Bereichen des Bau- und Architektenrechts sowie des Immobilien-, gewerblichen Miet-, Gesellschafts- und Steuerrechts; stets getragen von unserem Anspruch, auf der Grundlage einer verlässlichen, vertrauensvollen und von gegenseitigem Respekt geprägten Zusammenarbeit die von unseren Mandanten vorgegebenen – hohen – Ziele zu erreichen.
Die Partner und Mitarbeiter unserer Sozietät verfügen dabei ausnahmslos über ein Fachwissen, das überdurchschnittlich und praxisorientiert ist und damit die Gewähr bietet, die an uns gestellten Herausforderungen im Interesse unserer Mandanten zu bewältigen.
Unsere Arbeit ist werteorientiert. Für uns zählen Verlässlichkeit, Vertrauen und das Versprechen, die an uns gestellten Anforderungen kompetent und erfolgsorientiert zu erfüllen.
Die Häberer + Partner Rechtsanwälte mbB entstand im Jahr 2005, als die damaligen Gründungsgesellschafter, Herr Rechtsanwalt Frank Häberer und der zwischenzeitlich ausgeschiedene Herr Rechtsanwalt Christof Franz, den Leipziger Standort einer überregional tätigen Sozietät mit Standorten in Frankfurt/M., Paris, Hamburg und Leipzig übernahmen und diesen in einer eigenen Sozietät weiterentwickelten.
Auf Grund der zunehmenden internationalen Mandantschaft und durch komplexere Mandate änderte die Sozietät im Jahr 2014 ihre Gesellschaftsform von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Vertragsgestaltung, Prozessvertretung und baubegleitende Beratung, unter anderem bei Großbauvorhaben
Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, Anwaltliche Begleitung in Zwangsversteigerungsverfahren und Grundbuchverfahren
Anwaltliche Vertretung in finanzbehördlichen und finanzgerichtlichen Verfahren, Entwicklung steueroptimierter Lösungen im Bau- und Immobilienbereich
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Umstrukturierung von Handelsgesellschaften, Vertretung in Gesellschafterauseinandersetzungen, Gestaltung von Escrow Agreements und Letter of Intents, Vertretung in Handelsvertreterstreitigkeiten.
Vertragsgestaltung und rechtliche Überprüfung von Gewerberaummietverträgen, anwaltliche Vertretung bei der Abwicklung und Beendigung von Gewerberaummietverträgen, Durchsetzung von Vermieter- und Mieterinteressen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.